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Mit Eintritt eines Trauerfalls ist auf einmal nichts mehr, wie es war. Als wichtig erachten wir deswegen den Hinweis, dass Sie in allem Ruhe bewahren können und keine Eile geboten ist.
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Der Trauerfall

Erste Schritte

Verstirbt ein Angehöriger in einer Klinik, Seniorenresidenz oder Hospiz, so stellt der dort zuständige Arzt den Tod fest.
Das Pflegepersonal der Einrichtung wird Sie umgehend über den Todesfall informieren.

 

​Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, verständigen Sie möglichst den Hausarzt, damit dieser den Totenschein ausstellt. Halten Sie dazu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Der Totenschein verbleibt beim Leichnam. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so rufen Sie den Notarzt (112), damit dieser den Tod feststellt. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit dem Bestatter Ihres Vertrauens auf, der Ihnen bei den weiteren Schritten zur Seite steht. 

Das Bestattungsunternehmen

Gut zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, den Bestatter einer behördlich angeordneten Überführung auch mit der Bestattung zu beauftragen. Das gleiche gilt auch für Beerdigungsinstitute, die Ihnen in Heimen oder dergleichen empfohlen werden. Sie sind grundsätzlich frei in der Wahl des Bestattungsunternehmens, auch unabhängig von Ihrem Wohnort.

Die Bestattungskosten

Bestattungskosten sind Ausgaben, die in Folge eines Todesfalls im Rahmen der Bestattung anfallen. Zum einen müssen die direkten Leistungen des Bestattungsunternehmens bezahlt werden. Hierzu gehören unter anderem der Sarg und gegebenenfalls die Urne sowie Ãœberführung, die hygienische Versorgung des Verstorbenen, das Trauergespräch und die Erledigung der Formalitäten bei den zuständigen Ämtern und Behörden. Auch der Bereitschaftsdienst des Bestatters am Abend oder Nachts, sowie an Sonn- und Feiertag ist oftmals aufpreispflichtig. 

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