Verstirbt ein Angehöriger in einer Klinik, Seniorenresidenz oder Hospiz, so stellt der dort
zuständige Arzt den Tod fest. Das Pflegepersonal der Einrichtung wird Sie umgehend über den Todesfall informieren.
Der Leichnam wird dann in die Aufbewahrung der Einrichtung gebracht und ruht dort, bis das Bestattungsunternehmen sich, mit Ihrer schriftlichen Genehmigung, um die Abholung kümmert.
Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, verständigen Sie möglichst den Hausarzt, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt. Halten Sie dazu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Die Todesbescheinigung verbleibt beim Leichnam. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so rufen Sie den Notarzt, damit dieser den Tod feststellt. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit dem Bestatter Ihres Vertrauens auf, der Ihnen bei den weiteren Schritten zur Seite steht.
Nebenstehende Dokumente und Unterlagen sind u.a. notwendig für die Beantragung von Sterbeurkunden. Sämtliche Papiere sollten möglichst im Original vorliegen.
Gut zu wissen:
Sie sind nicht verpflichtet, den Bestatter einer behördlich angeordneten Überführung auch mit der Bestattung zu beauftragen. Das gleiche gilt auch für Beerdigungsinstitute, die Ihnen in Heimen oder dergleichen empfohlen werden.
Die vom Arzt erstellte Todesbescheinigung
Personalausweis des Verstorbenen
Heiratsurkunde
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Rentenversicherungsnummer(n)
Mitgliedskarte der Krankenkasse
Eventuelle Grabdokumente